Arbeitsmedizin

 

Mit Bescheid vom 2.2.2001 vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (GZ:463.002/28-IX/4/01) wurde die Ermächtigung zur Untersuchung von BERUFSTAUCHERN und DRUCKLUFT-ARBEITERN erteilt.

Diese Untersuchungen gelten auch für die vorgeschriebenen § 49-Untersuchungen der Druckluft- und Taucherarbeitenverordnung.