Arbeitsmedizin
| Mit
Bescheid vom 2.2.2001 vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit
(GZ:463.002/28-IX/4/01) wurde die Ermächtigung zur Untersuchung von
BERUFSTAUCHERN und DRUCKLUFT-ARBEITERN erteilt. Diese Untersuchungen gelten auch für die vorgeschriebenen § 49-Untersuchungen der Druckluft- und Taucherarbeitenverordnung. |